12.9.2023, 15:55

Dieselthematik: Statement zum Fall Genf

Cham - In den Medien ist in den vergangenen Tagen verschiedentlich über ein Urteil der Zivilkammer des Gerichtshofs des Kantons Genf vom 27. Juni 2023 berichtet worden, in dem die AMAG Genf verpflichtet worden ist, ein Fahrzeug mit einem EA 189 Dieselmotor, das sie im Jahr 2013 verkauft hatte, zurückzunehmen. Die AMAG hat sich aus verfahrensökonomischen Gründen dazu entschieden, diesen Fall nicht an das Bundesgericht zu ziehen und damit einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit zu ziehen.

Dieses Urteil hat keinerlei präjudizierende Wirkung für andere in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns. Es ist ausschliesslich auf Grundlage von Vertrags- bzw. Gewährleistungsrecht ergangen; deliktsrechtliche Ansprüche oder strafrechtliche Fragen wurden nicht geprüft.  Bei dem Urteil handelt sich um einen Einzelfall, in dem sich das Gericht auf ein fehlerhaftes Gutachten zum konkreten Fahrzeug gestützt hat, das nicht verallgemeinerungsfähig ist. Nach Ansicht von Experten berücksichtigte dieses Gutachten nämlich verschiedene relevante Faktoren nicht (wie die Tatsache, dass die Motorleistung gegenüber der Zulassung deutlich höher als vom Hersteller angegeben war, was auf nachträgliche Änderungen am Motor hinweisen kann).

Auch nach dem Urteil des Genfer Gerichts bleibt festzuhalten, dass die Thematik weder die Sicherheit noch die Fahrbereitschaft von Fahrzeugen mit dem entsprechenden Motor berührt noch wurde der Marktwert der Fahrzeuge von der Umschaltlogik oder von den in den vergangenen Jahren kostenlos durchgeführten Software-Updates negativ beeinflusst. Dies haben sowohl zahlreiche gerichtlich bestellte Sachverständige als auch interne, umfangreiche Analysen der Volkswagen AG und Analysen unabhängiger Dienstleister bestätigt.

 

 

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Dino Graf
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